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311 F 6/21•Amtsgericht Siegburg, 2021-11-10, 311 F 6/21
311 F 6/21Gericht erster Instanz10.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 311 F 6/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:1110.311F6.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 311. Familienabteilung
Der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung der elterlichen Sorge für das Kind B, geboren am XXX, wird zurückgewiesen. Es bleibt auch weiterhin Vormundschaft angeordnet.
Zum Vormund bleibt das Jugendamt Lohmar bestellt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Gegenstandswert wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
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