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52 II 1527/21 BerH•Amtsgericht Siegburg, 2022-02-09, 52 II 1527/21 BerH
52 II 1527/21 BerHGericht erster Instanz09.02.2022
Fehlende Unterlagen zur Feststellung der Bedürftigkeit können im Erinnerungsverfahren nachgereicht werden; nachgereichte Unterlagen sind bei der Erinnerungsentscheidung uneingeschränkt zu berücksichtigen.
Entscheidungsdatum: 2022-02-09
Aktenzeichen: 52 II 1527/21 BerH
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2022:0209.52II1527.21BERH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 52. Beratungshilfeabteilung
Normen: §§ 1, 2, 4, 5, 7, Beratungshilfegesetz
Fehlende Unterlagen zur Feststellung der Bedürftigkeit können im Erinnerungsverfahren nachgereicht werden; nachgereichte Unterlagen sind bei der Erinnerungsentscheidung uneingeschränkt zu berücksichtigen.
wird auf die Erinnerung der Antragstellerin vom 27.01.2022 die Entscheidung vom 17.01.2022 aufgehoben.
Der Antragstellerin wird Beratungshilfe bewilligt.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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