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121 C 25/23•Amtsgericht Siegburg, 2023-08-24, 121 C 25/23
121 C 25/23Gericht erster Instanz24.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: 121 C 25/23
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2023:0824.121C25.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 121. Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 59,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2023 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe der Spiegel 5579-5580-5581-5582 Abstand 42 mm carbonlook links (Artikel-Nr.: 189083-004) und Spiegel 5579-5580-5581-5582 Abstand 42 mm carbonlook rechts (Artikel-Nr.: 189083-005).
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der in Ziff. 1 genannten Spiegel in Annahmeverzug befindet
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 90,96 EUR freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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