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124 C 150/24•Amtsgericht Siegburg, 2025-07-02, 124 C 150/24
124 C 150/24Gericht erster Instanz02.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-02
Aktenzeichen: 124 C 150/24
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2025:0702.124C150.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 124. Zivilabteilung
sind auf Grund des Beschlusses gemäß § 269 III ZPO des Amtsgerichts Siegburg 124 C 150/24 vom 09.05.2025 von dem Kläger
388,27 EUR - dreihundertachtundachtzig Euro und siebenundzwanzig Cent -
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 09.05.2025 an die Beklagten zu erstatten.
Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
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