3 C 109/89•Amtsgericht Königswinter, 1991-07-17, 3 C 109/89
Amtsgericht Königswinter, 1991-07-17, 3 C 109/89
3 C 109/89Gericht erster Instanz17.07.1991
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 3 C 109/89 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1991-07-17
Aktenzeichen: 3 C 109/89
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:1991:0717.3C109.89.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 3. Abteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aufgrund des Unfalles vom 19. 0ktober 1988 für die Zeit bis zum 31.März 1989 ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,--DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. Februar 1989 zu zahlen. Im Übrigen wird die Zahlungsklage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.300,--DM vorläufig vollstreckbar.
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