3 C 390/91•Amtsgericht Königswinter, 1992-03-04, 3 C 390/91
Amtsgericht Königswinter, 1992-03-04, 3 C 390/91
3 C 390/91Gericht erster Instanz04.03.1992
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 3 C 390/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-03-04
Aktenzeichen: 3 C 390/91
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:1992:0304.3C390.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800, -- DM abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet, die jeweils auch durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht werden kann.
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