3 C 292/95•Amtsgericht Königswinter, 1995-08-23, 3 C 292/95
Amtsgericht Königswinter, 1995-08-23, 3 C 292/95
3 C 292/95Gericht erster Instanz23.08.1995
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 3 C 292/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-08-23
Aktenzeichen: 3 C 292/95
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:1995:0823.3C292.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 3
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 396,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.November 1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites haben die Klägerin zu 15 % und der Beklagte zu 85 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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