31 C 21/09•Amtsgericht Königswinter, 2010-04-14, 31 C 21/09
Amtsgericht Königswinter, 2010-04-14, 31 C 21/09
31 C 21/09Gericht erster Instanz14.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 31 C 21/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: 31 C 21/09
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2010:0414.31C21.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Abt
Tenor
Die Widerbeklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen an dem Objekt f, g, errichteten Überwachungskameras zu beseitigen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner und die Beklagten ebenfalls als Gesamtschuldner jeweils zur Hälfte.
Dieses Urteil ist für vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3000,-- EUR. Die Beklagten können die Vollstreckung seitens der Kläger in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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