Amtsgericht Königswinter, 2010-08-25, 9 C 220/09

9 C 220/09Gericht erster Instanz25.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Königswinter — 9 C 220/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-25

Aktenzeichen: 9 C 220/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2010:0825.9C220.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Abt

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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