6 M 66/13•Amtsgericht Königswinter, 2013-04-25, 6 M 66/13
Amtsgericht Königswinter, 2013-04-25, 6 M 66/13
6 M 66/13Gericht erster Instanz25.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 6 M 66/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-25
Aktenzeichen: 6 M 66/13
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2013:0425.6M66.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vollstreckungsgericht
Tenor
sind aufgrund des Urkundenvorbehaltsurteils des Amtsgerichts Königswinter vom 24.08.2012 und des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts Königswinter vom 14.12.2012 Geschäftsnummer: 9 C 83/12 von der Schuldnerin an Zwangsvollstreckungskosten gemäß § 788 ZPO 410,20 EUR(i.B. vierhundertzehn 20/100 Euro)nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.03.2013 und weiteren 3,50 EUR Zustellungsauslagen des Festsetzungsverfahrens an den Gläubiger zu erstatten.Die Berechnung ist bereits übersandt.Die dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Titel sind vollstreckbar.
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