4 II 525/14 BerH•Amtsgericht Königswinter, 2014-12-29, 4 II 525/14 BerH
Amtsgericht Königswinter, 2014-12-29, 4 II 525/14 BerH
4 II 525/14 BerHGericht erster Instanz29.12.2014
Regest
Für den "Beginn der Beratungshilfetätigkeit" in § 6 Abs. 2 BerHG ist eine Tätigkeit der Beratungsperson in Form einer rechtlichen Beratung, d.h. einer rechtichen Prüfung des Einzelfalls, erforderlich.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 4 II 525/14 BerH — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-29
Aktenzeichen: 4 II 525/14 BerH
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2014:1229.4II525.14BERH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4 Abteilung
Normen: § 6 Abs.2 BerHG
Leitsätze
Für den "Beginn der Beratungshilfetätigkeit" in § 6 Abs. 2 BerHG ist eine Tätigkeit der Beratungsperson in Form einer rechtlichen Beratung, d.h. einer rechtichen Prüfung des Einzelfalls, erforderlich.
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 08.10.2014 wird aufgehoben und dem Antragssteller wird für die im Antrag vom 29.08.2014 bezeichneten Angelegenheiten Beratungshilfe bewilligt.
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