Amtsgericht Königswinter, 2014-12-29, 4 II 525/14 BerH

4 II 525/14 BerHGericht erster Instanz29.12.2014

Regest

Für den "Beginn der Beratungshilfetätigkeit" in § 6 Abs. 2 BerHG ist eine Tätigkeit der Beratungsperson in Form einer rechtlichen Beratung, d.h. einer rechtichen Prüfung des Einzelfalls, erforderlich.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Königswinter — 4 II 525/14 BerH — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-29

Aktenzeichen: 4 II 525/14 BerH

ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2014:1229.4II525.14BERH.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4 Abteilung

Normen: § 6 Abs.2 BerHG

Leitsätze

Für den "Beginn der Beratungshilfetätigkeit" in § 6 Abs. 2 BerHG ist eine Tätigkeit der Beratungsperson in Form einer rechtlichen Beratung, d.h. einer rechtichen Prüfung des Einzelfalls, erforderlich.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 08.10.2014 wird aufgehoben und dem Antragssteller wird für die im Antrag vom 29.08.2014 bezeichneten Angelegenheiten Beratungshilfe bewilligt.

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