6 M 8/15•Amtsgericht Königswinter, 2015-03-20, 6 M 8/15
Amtsgericht Königswinter, 2015-03-20, 6 M 8/15
6 M 8/15Gericht erster Instanz20.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 6 M 8/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-20
Aktenzeichen: 6 M 8/15
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2015:0320.6M8.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Abteilung
Tenor
wird die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers Z vom 06.11.2014 - DR II 678/14 - auf die Erinnerungen der Gläubigerin vom 21.11.2014 und der Staatskasse vom 13.01.2015 insoweit aufgehoben, als hierin eine Gebühr i.H.v. 10,00 Euro gemäß Nr. 100 KV GVKostG und Wegegeld i.H.v. 3,25 Euro gemäß Nr. 711 KV GVKostG erhoben wird. Diese Kosten werden nicht erhoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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