9 C 127/13•Amtsgericht Königswinter, 2015-04-29, 9 C 127/13
Amtsgericht Königswinter, 2015-04-29, 9 C 127/13
9 C 127/13Gericht erster Instanz29.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 9 C 127/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-29
Aktenzeichen: 9 C 127/13
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2015:0429.9C127.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1/3 und der Kläger zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 400,00 € für den Kläger ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen darf der jeweilige Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 € abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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