Amtsgericht Königswinter, 2015-06-24, 3 C 35/15

3 C 35/15Gericht erster Instanz24.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Königswinter — 3 C 35/15 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-24

Aktenzeichen: 3 C 35/15

ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2015:0624.3C35.15.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 3. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung Durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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