9 C 112/18•Amtsgericht Königswinter, 2020-01-03, 9 C 112/18
Amtsgericht Königswinter, 2020-01-03, 9 C 112/18
9 C 112/18Gericht erster Instanz03.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 9 C 112/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-03
Aktenzeichen: 9 C 112/18
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2020:0103.9C112.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilabteilung
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu je ½.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte zu 2) Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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