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3 C 6/21•Amtsgericht Königswinter, 2022-01-18, 3 C 6/21
3 C 6/21Gericht erster Instanz18.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-18
Aktenzeichen: 3 C 6/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2022:0118.3C6.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilabteilung
Die in der ordentlichen Eigentümerversammlung vom 19.08.2021 gefassten Beschlüsse zu
TOP 06 Unterpunkt 6) „Erneuerung der Klingelanlage Wohnung B“
TOP 06 Unterpunkt 7) „Pflegeplan Grünflächen“ und
TOP 06 Unterpunkt 8) „Terrassenabtrennung der Wohneinheiten B“
werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % vollstreckbar.
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