Amtsgericht Rheinbach, 1995-12-14, 3 C 235/95

3 C 235/95Gericht erster Instanz14.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinbach — 3 C 235/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-12-14

Aktenzeichen: 3 C 235/95

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:1995:1214.3C235.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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