3 C 235/95•Amtsgericht Rheinbach, 1995-12-14, 3 C 235/95
Amtsgericht Rheinbach, 1995-12-14, 3 C 235/95
3 C 235/95Gericht erster Instanz14.12.1995
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinbach — 3 C 235/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-14
Aktenzeichen: 3 C 235/95
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:1995:1214.3C235.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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