3 C 403/01•Amtsgericht Rheinbach, 2002-06-11, 3 C 403/01
Amtsgericht Rheinbach, 2002-06-11, 3 C 403/01
3 C 403/01Gericht erster Instanz11.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinbach — 3 C 403/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-11
Aktenzeichen: 3 C 403/01
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2002:0611.3C403.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 3
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte M & Kollegen, Tplatz 3, in N vom 24.09.2001 in Höhe von 438, 17 Euro (870,- DM) freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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