Amtsgericht Rheinbach, 2002-06-11, 3 C 403/01

3 C 403/01Gericht erster Instanz11.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinbach — 3 C 403/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-11

Aktenzeichen: 3 C 403/01

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2002:0611.3C403.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 3

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte M & Kollegen, Tplatz 3, in N vom 24.09.2001 in Höhe von 438, 17 Euro (870,- DM) freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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