5 C 475/05•Amtsgericht Rheinbach, 2006-10-06, 5 C 475/05
Amtsgericht Rheinbach, 2006-10-06, 5 C 475/05
5 C 475/05Gericht erster Instanz06.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinbach — 5 C 475/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-06
Aktenzeichen: 5 C 475/05
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2006:1006.5C475.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.071,38 und EUR 87,29 vorgerichtliche Anwaltskosten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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