Amtsgericht Rheinbach, 2016-04-13, 26 C 24/15

26 C 24/15Gericht erster Instanz13.04.2016

Regest

zur Frage des Abzugs Neu für Alt bei Beschädigung von Verkehrszeichen

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinbach — 26 C 24/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-13

Aktenzeichen: 26 C 24/15

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2016:0413.26C24.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilabteilung

Leitsätze

zur Frage des Abzugs Neu für Alt bei Beschädigung von Verkehrszeichen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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