Amtsgericht Rheinbach, 2017-03-13, 15 Ds 6/17

15 Ds 6/17Gericht erster Instanz13.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinbach — 15 Ds 6/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-13

Aktenzeichen: 15 Ds 6/17

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2017:0313.15DS6.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Strafabteilung

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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