Amtsgericht Rheinbach, 2018-07-03, 15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)

15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)Gericht erster Instanz03.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinbach — 15 Ds 121/18 (435 Js 483/18) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-03

Aktenzeichen: 15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2018:0703.15DS121.18.435JS4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Strafabteilung

Tenor

Die Angeklagte ist schuldig des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Sie wird deshalb zu einer Geldstrafe von

30 Tagessätzen zu je 30,-- Euro

verurteilt.

Der Angeklagten wird für die Dauer von zwei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 142 Abs. 1 Nr. 1, 44 StGB

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