15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)•Amtsgericht Rheinbach, 2018-07-03, 15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)
Amtsgericht Rheinbach, 2018-07-03, 15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)
15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)Gericht erster Instanz03.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinbach — 15 Ds 121/18 (435 Js 483/18) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-03
Aktenzeichen: 15 Ds 121/18 (435 Js 483/18)
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2018:0703.15DS121.18.435JS4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Strafabteilung
Tenor
Die Angeklagte ist schuldig des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Sie wird deshalb zu einer Geldstrafe von
30 Tagessätzen zu je 30,-- Euro
verurteilt.
Der Angeklagten wird für die Dauer von zwei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 142 Abs. 1 Nr. 1, 44 StGB
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