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26 C 127/19•Amtsgericht Rheinbach, 2020-09-16, 26 C 127/19
26 C 127/19Gericht erster Instanz16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 26 C 127/19
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2020:0916.26C127.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 26. Zivilabteilung
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 379,95 EUR (in Worten: dreihundertneunundsiebzig Euro und fünfundneunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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