1 F 18/00•Amtsgericht Tecklenburg, 2004-11-22, 1 F 18/00
Amtsgericht Tecklenburg, 2004-11-22, 1 F 18/00
1 F 18/00Gericht erster Instanz22.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Tecklenburg — 1 F 18/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-22
Aktenzeichen: 1 F 18/00
ECLI: ECLI:DE:AGTE:2004:1122.1F18.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger*in
Tenor
Wird gemäß § 120 Abs. 4 ZPO die mit Beschluss des Amtsgerichts Tecklenburg am 13.03.2000 getroffene Anordnung, wonach der Antragsgegner auf seine Prozess- und Anwaltskosten keine Zahlungen zu leisten hat, dahingehend abgeändert, dass diese Kosten nunmehr von ihm in einer Summe zurückzuführen sind.
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