Amtsgericht Tecklenburg, 2004-11-22, 1 F 18/00

1 F 18/00Gericht erster Instanz22.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Tecklenburg — 1 F 18/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-22

Aktenzeichen: 1 F 18/00

ECLI: ECLI:DE:AGTE:2004:1122.1F18.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspfleger*in

Tenor

Wird gemäß § 120 Abs. 4 ZPO die mit Beschluss des Amtsgerichts Tecklenburg am 13.03.2000 getroffene Anordnung, wonach der Antragsgegner auf seine Prozess- und Anwaltskosten keine Zahlungen zu leisten hat, dahingehend abgeändert, dass diese Kosten nunmehr von ihm in einer Summe zurückzuführen sind.

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