5 C 243/11•Amtsgericht Tecklenburg, 2012-03-09, 5 C 243/11
Amtsgericht Tecklenburg, 2012-03-09, 5 C 243/11
5 C 243/11Gericht erster Instanz09.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Tecklenburg — 5 C 243/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-09
Aktenzeichen: 5 C 243/11
ECLI: ECLI:DE:AGTE:2012:0309.5C243.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 15 % abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten
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