Amtsgericht Tecklenburg, 2013-11-25, 20 F 61/13

20 F 61/13Gericht erster Instanz25.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Tecklenburg — 20 F 61/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-25

Aktenzeichen: 20 F 61/13

ECLI: ECLI:DE:AGTE:2013:1125.20F61.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter*in

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, einen Verfahrenskostenvorschuss in Höhe von 6.108,03 € an die Antragstellerin zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner 72 % und die Antragstellerin 28 %.

Der Verfahrenswert wird auf 4.237,33 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.