20 F 61/13•Amtsgericht Tecklenburg, 2013-11-25, 20 F 61/13
Amtsgericht Tecklenburg, 2013-11-25, 20 F 61/13
20 F 61/13Gericht erster Instanz25.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Tecklenburg — 20 F 61/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-25
Aktenzeichen: 20 F 61/13
ECLI: ECLI:DE:AGTE:2013:1125.20F61.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter*in
Tenor
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, einen Verfahrenskostenvorschuss in Höhe von 6.108,03 € an die Antragstellerin zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner 72 % und die Antragstellerin 28 %.
Der Verfahrenswert wird auf 4.237,33 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.