Amtsgericht Unna, 2004-09-13, 5 M 1716/04

5 M 1716/04Gericht erster Instanz13.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Unna — 5 M 1716/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-13

Aktenzeichen: 5 M 1716/04

ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2004:0913.5M1716.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 5

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 05.07.2004 hin wird der Kostenbescheid des Ge-richtsvollziehers vom 13.05.2004 aufgehoben.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.