5 M 1716/04•Amtsgericht Unna, 2004-09-13, 5 M 1716/04
Amtsgericht Unna, 2004-09-13, 5 M 1716/04
5 M 1716/04Gericht erster Instanz13.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Unna — 5 M 1716/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-13
Aktenzeichen: 5 M 1716/04
ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2004:0913.5M1716.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 5
Tenor
Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 05.07.2004 hin wird der Kostenbescheid des Ge-richtsvollziehers vom 13.05.2004 aufgehoben.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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