16 C 634/08•Amtsgericht Unna, 2010-01-13, 16 C 634/08
Amtsgericht Unna, 2010-01-13, 16 C 634/08
16 C 634/08Gericht erster Instanz13.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Unna — 16 C 634/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-13
Aktenzeichen: 16 C 634/08
ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2010:0113.16C634.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilabteilung
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 253,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.08.2008 zu zahlen sowie die Klägerin hinsichtlich der außergerichtlichen Mahnkosten in Höhe von 120,67 € gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 68 % und die Beklagte 32 %.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. I ZPO abgesehen.
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