Amtsgericht Unna, 2010-11-10, 6 Lw 50/08

6 Lw 50/08Gericht erster Instanz10.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Unna — 6 Lw 50/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-10

Aktenzeichen: 6 Lw 50/08

ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2010:1110.6LW50.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert wird auf 1.700,40 Euro festgesetzt.

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