Amtsgericht Unna, 2016-08-15, 12 F 933/15

12 F 933/15Gericht erster Instanz15.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Unna — 12 F 933/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-15

Aktenzeichen: 12 F 933/15

ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2016:0815.12F933.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

wird auf die Erinnerung …………….die Festsetzung vom 04.08.2016 aufgehoben.

Die …………….. aus der Staatskasse über den bereits gezahlten Betrag von 818,13 EUR hinausgehend noch zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 95,20 EUR festgesetzt.

Der Antragsgegnerin wurde durch Beschluss vom 19.01.2016 Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung unter Beiordnung von …………… bewilligt.

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