Amtsgericht Unna, 2017-10-04, 18 C 20/16

18 C 20/16Gericht erster Instanz04.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Unna — 18 C 20/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-04

Aktenzeichen: 18 C 20/16

ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2017:1004.18C20.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Beschluss vom 30.05.2016 zum Tagesordnungspunkt 3 „Jahresabrechnung 2015“ der Eigentümerversammlung vom 30.05.2016, welcher die Jahresabrechnung (Gesamt-und Einzelabrechnungen 2015) gemäß Entwurf vom 24.05.2016 betrifft, wird in Bezug auf die Einzelabrechnungen der Heizkosten 2015 für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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