12 F 876/17•Amtsgericht Unna, 2018-02-16, 12 F 876/17
Amtsgericht Unna, 2018-02-16, 12 F 876/17
12 F 876/17Gericht erster Instanz16.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Unna — 12 F 876/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-16
Aktenzeichen: 12 F 876/17
ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2018:0216.12F876.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichterin
Tenor
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller einen monatlichen Elternunterhalt i.H.v. 56,67 € zahlbar bis zum Dritten eines jeden Monats beginnend mit dem 01.03.2018 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 90 % und die Antragsgegnerin zu 10%.
Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses wird angeordnet.
Der Verfahrenswert wird auf 6.548,91 € festgesetzt.
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