18 C 8/19•Amtsgericht Unna, 2019-10-30, 18 C 8/19
Amtsgericht Unna, 2019-10-30, 18 C 8/19
18 C 8/19Gericht erster Instanz30.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Unna — 18 C 8/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-30
Aktenzeichen: 18 C 8/19
ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2019:1030.18C8.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der unter TOP 4 der Eigentümerversammlung vom 04.04.2019 gefasste Beschluss betreffend die Genehmigung der Gesamtabrechnung 2018 und der Einzelabrechnungen 2018 wird für ungültig erklärt.
Der unter TOP 9 der Eigentümerversammlung vom 04.04.2019 mit 20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Nein-Stimmen gefasste Beschluss betreffend die Pflasterung des Bürgersteigs der M-Straße ist nichtig.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.