6 F 87/15•Amtsgericht Kamen, 2019-04-29, 6 F 87/15
Amtsgericht Kamen, 2019-04-29, 6 F 87/15
6 F 87/15Gericht erster Instanz29.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kamen — 6 F 87/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-29
Aktenzeichen: 6 F 87/15
ECLI: ECLI:DE:AGUN2:2019:0429.6F87.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die am 00.00.2001 vor dem Standesamt T1 unter der Eheregisternummer 000/2001 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der A1 (Vers. Nr. 01) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 11,4403 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto (K01) bei der A1, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der E1 (Vers. Nr. 0000000000) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 7,79 Versorgungspunkten nach Maßgabe von § 32a E1-Satzung in der Fassung der 18. Satzungsänderung, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der K1 (Vers. Nr. 000-0000000.0 (VA)) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 12,87 Versorgungspunkten nach Maßgabe von § 44 der Satzung der K1 in der jeweils gültigen Fassung, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der A1 (Vers. Nr. (V01)) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 12,0450 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto (K01) bei der A1, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der D2 e.V. (Vers. Nr. 0000000-0 0000) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 2.314,08 Euro nach Maßgabe des Leistungsplans ARLEP/oG-V 2013 in Verbindung mit Versicherungsbedingungen Tarif R-ARLEP/oG-V 2013, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der D2 e.V. (Vers. Nr. 0000000-0 0000) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 2.823,82 Euro nach Maßgabe des Leistungsplans ARLEP/oG-V 2013 in Verbindung mit Versicherungsbedingungen Tarif R-ARLEP/oG-V 2013, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der D2 e.V. (Vers. Nr. 0000000-0 0000) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 7.137,47 Euro nach Maßgabe des Leistungsplans ARLEP/oG-V 2013 in Verbindung mit Versicherungsbedingungen Tarif R-ARLEP/oG-V 2013, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der K1 (Vers. Nr. 000-0000000.0 (VA)) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 34,17 Versorgungspunkten nach Maßgabe von § 44 der Satzung der K1 in der jeweils gültigen Fassung, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der U1 (Vers. Nr. (V01)) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 8.068,75 Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung, bezogen auf den 31. 07. 2013, übertragen. | | --- | --- |
Der Unterhaltsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Folgesache Zugewinnausgleich isoliert fortgeführt wird.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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