Amtsgericht Schwerte, 2012-07-19, 10 OWi 872 Js 366/12-58/12

10 OWi 872 Js 366/12-58/12Gericht erster Instanz19.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schwerte — 10 OWi 872 Js 366/12-58/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-19

Aktenzeichen: 10 OWi 872 Js 366/12-58/12

ECLI: ECLI:DE:AGUN3:2012:0719.10OWI872JS366.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Ordnungswidrigkeitenabteilung

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchtsgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h zu einer Geldbuße von 70,00 EUR verurteilt.Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.Angewendete Vorschriften: §§ 41 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO; 24 StVG; 11.3.4 BKat; §§ 17, 46 Abs. 1 OWiG, 465 Abs. 1 StPO.

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