Amtsgericht Schwerte, 2015-01-06, 3 F 148/14

3 F 148/14Gericht erster Instanz06.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Schwerte — 3 F 148/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-06

Aktenzeichen: 3 F 148/14

ECLI: ECLI:DE:AGUN3:2015:0106.3F148.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Familienabteilung

Tenor

Den Kindeseltern werden die Teilbereiche der elterlichen Sorge in Form des Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie des Rechtes zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung vorläufig entzogen und Ergänzungspflegschaft angeordnet.

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