13 F 66/81•Amtsgericht Viersen, 1981-09-10, 13 F 66/81
Amtsgericht Viersen, 1981-09-10, 13 F 66/81
13 F 66/81Gericht erster Instanz10.09.1981
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Viersen — 13 F 66/81 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1981-09-10
Aktenzeichen: 13 F 66/81
ECLI: ECLI:DE:AGVIE:1981:0910.13F66.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab dem 27. Mai 1981 einen mo-natlichen Unterhaltsbeitrag von 463,64 DM, fällig im voraus bis jeweils zum 3. eines jeden Monats, zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat die Klägerin ¾, der Beklagte ¼ zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen des Unterhalts-rückstandes durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 1.905,-- DM, wegen des laufenden Unterhaltes durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von jeweils 463,64 DM abzuwenden.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten des Verfahrens durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 150,-- DM abzuwenden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.