Amtsgericht Viersen, 1988-04-15, 20 F 41/88

20 F 41/88Gericht erster Instanz15.04.1988

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Viersen — 20 F 41/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-04-15

Aktenzeichen: 20 F 41/88

ECLI: ECLI:DE:AGVIE:1988:0415.20F41.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus dem Beschluß des Amtsgerichts Viersen vom 16.03.1981, 13 F 292/80, - in Verbindung mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.1983 5 UF 76/83 - / 13 F 306/81 - AG Viersen - bezüglich des Unterhalts für die Tochter A. in Höhe von mtl. 570,-- DM für die Zeit ab 01.06.1987 wird für unzulässig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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