20 F 41/88•Amtsgericht Viersen, 1988-04-15, 20 F 41/88
Amtsgericht Viersen, 1988-04-15, 20 F 41/88
20 F 41/88Gericht erster Instanz15.04.1988
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Viersen — 20 F 41/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-04-15
Aktenzeichen: 20 F 41/88
ECLI: ECLI:DE:AGVIE:1988:0415.20F41.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus dem Beschluß des Amtsgerichts Viersen vom 16.03.1981, 13 F 292/80, - in Verbindung mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.1983 5 UF 76/83 - / 13 F 306/81 - AG Viersen - bezüglich des Unterhalts für die Tochter A. in Höhe von mtl. 570,-- DM für die Zeit ab 01.06.1987 wird für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.