33 C 231/11•Amtsgericht Viersen, 2012-09-26, 33 C 231/11
Amtsgericht Viersen, 2012-09-26, 33 C 231/11
33 C 231/11Gericht erster Instanz26.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Viersen — 33 C 231/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-26
Aktenzeichen: 33 C 231/11
ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2012:0926.33C231.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 921, 242
Tenor
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 426,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.
Die Widerklage wird abgewiesen.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.
4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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