31 C 391/11•Amtsgericht Viersen, 2013-03-26, 31 C 391/11
Amtsgericht Viersen, 2013-03-26, 31 C 391/11
31 C 391/11Gericht erster Instanz26.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Viersen — 31 C 391/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: 31 C 391/11
ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2013:0326.31C391.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 31
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 529,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.02.1011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/3, die Beklagte 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils für die andere Partei vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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