Amtsgericht Viersen, 2015-04-10, 32 C 12/15

32 C 12/15Gericht erster Instanz10.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Viersen — 32 C 12/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-10

Aktenzeichen: 32 C 12/15

ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2015:0410.32C12.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: StVG §§ 7,18; BGB §§ 398, 823 I; VVG § 115

Tenor

In dem Rechtsstreit

Klägers,

Prozessbevollmächtigte:

g e g e n

Beklagte,

hat das Amtsgericht Viersen im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 10.04.2015 durch

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41,44 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 58,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.02.2015 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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