32 C 12/15•Amtsgericht Viersen, 2015-04-10, 32 C 12/15
Amtsgericht Viersen, 2015-04-10, 32 C 12/15
32 C 12/15Gericht erster Instanz10.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Viersen — 32 C 12/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-10
Aktenzeichen: 32 C 12/15
ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2015:0410.32C12.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: StVG §§ 7,18; BGB §§ 398, 823 I; VVG § 115
Tenor
In dem Rechtsstreit
Klägers,
Prozessbevollmächtigte:
g e g e n
Beklagte,
hat das Amtsgericht Viersen im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 10.04.2015 durch
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41,44 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 58,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.02.2015 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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