96 C 119/00•Amtsgericht Wuppertal, 2000-06-21, 96 C 119/00
Amtsgericht Wuppertal, 2000-06-21, 96 C 119/00
96 C 119/00Gericht erster Instanz21.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 96 C 119/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-21
Aktenzeichen: 96 C 119/00
ECLI: ECLI:DE:AGW:2000:0621.96C119.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 96 des Amtsgerichts
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen
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Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.500 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.
Die Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden
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