34 C 232/00•Amtsgericht Wuppertal, 2000-06-27, 34 C 232/00
Amtsgericht Wuppertal, 2000-06-27, 34 C 232/00
34 C 232/00Gericht erster Instanz27.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 34 C 232/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-27
Aktenzeichen: 34 C 232/00
ECLI: ECLI:DE:AGW:2000:0627.34C232.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
L trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. L kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% desjenigen Betrages, den die Beklagten aufgrund des Urteils vollstrecken können, abwenden, wenn nicht die Beklag-ten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Groß-bank oder Sparkasse erbracht werden.
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