67 F 268/01•Amtsgericht Wuppertal, 2002-06-12, 67 F 268/01
Amtsgericht Wuppertal, 2002-06-12, 67 F 268/01
67 F 268/01Gericht erster Instanz12.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 67 F 268/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-12
Aktenzeichen: 67 F 268/01
ECLI: ECLI:DE:AGW:2002:0612.67F268.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 67 des Amtsgerichts
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
-
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig
vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher-
heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-
den Betrages abwenden, wenn der Beklagte vor der
Vollstreckung nicht in gleicher Höhe Sicherheit
leistet.
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