Amtsgericht Wuppertal, 2002-06-12, 67 F 268/01

67 F 268/01Gericht erster Instanz12.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 67 F 268/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-12

Aktenzeichen: 67 F 268/01

ECLI: ECLI:DE:AGW:2002:0612.67F268.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 67 des Amtsgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher-

heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-

den Betrages abwenden, wenn der Beklagte vor der

Vollstreckung nicht in gleicher Höhe Sicherheit

leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.