67 F 267/01•Amtsgericht Wuppertal, 2002-08-14, 67 F 267/01
Amtsgericht Wuppertal, 2002-08-14, 67 F 267/01
67 F 267/01Gericht erster Instanz14.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 67 F 267/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-14
Aktenzeichen: 67 F 267/01
ECLI: ECLI:DE:AGW:2002:0814.67F267.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 67 des Amtsgerichts
Tenor
1.)
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts
X vom 24.04.1990 (AZ: 63 H 6/90) wird der
Beklagte verurteilt, ab September 2001
a.)
monatlichen Unterhalt in Höhe von 100 % des
Regelbetrages der Regelbetragsverordnung
abzüglich geleisteter Unterhaltszahlungen für
die Zeit von September 2001 bis Mai 2002 in Höhe
von 3.177,00 DM = 1.624,37 €
und
b.)
monatlichen Mehrbedarf in Höhe von 204,52 €
an den Kläger zu Händen der gesetzlichen
Vertreterin zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.)
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte
95 % und der Kläger 5 %.
4.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-
heitsleistung in Höhe von 115 % des vollstrecken-
den Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger
vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit
leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.