34 C 485/02•Amtsgericht Wuppertal, 2004-04-02, 34 C 485/02
Amtsgericht Wuppertal, 2004-04-02, 34 C 485/02
34 C 485/02Gericht erster Instanz02.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 34 C 485/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-02
Aktenzeichen: 34 C 485/02
ECLI: ECLI:DE:AGW:2004:0402.34C485.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 34 des Amtsgerichts
Tenor
Auf die Klage werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner
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an die Firma E, G-Straße g, ####2 X, EUR 186,22,
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an Herrn Dipl.-Ing. Q, S 18, #### X, EUR 265,64,
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an die Firma V, T1, ####3 X, EUR 875,80 und
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an die Klägerin EUR 20,00
jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Ba-siszinssatz seit dem 15.01.2003 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 40% und dem Beklagten zu 2. allein zu weiteren 60% auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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