Amtsgericht Wuppertal, 2004-05-04, 92 C 80/04

92 C 80/04Gericht erster Instanz04.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 92 C 80/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-04

Aktenzeichen: 92 C 80/04

ECLI: ECLI:DE:AGW:2004:0504.92C80.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 750,00 EUR (i.W.: siebenhundertfünfzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz aus 390,00 EUR seit dem 04.12.2003 sowie aus 360,00 EUR seit dem 05.01.2004 zu zahlen, jedoch nur Zug um Zug gegen Si-cherheitsleistung hinsichtlich des Kautionsrückzahlungsan-spruchs in gleicher Höhe.

Die Kaution ist gemäß § 551 Abs. 3 BGB bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übli-chen Zinssatzes - getrennt von dem Nachlass des verstorbenen y - anzulegen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgeho-ben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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