92 C 80/04•Amtsgericht Wuppertal, 2004-05-04, 92 C 80/04
Amtsgericht Wuppertal, 2004-05-04, 92 C 80/04
92 C 80/04Gericht erster Instanz04.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 92 C 80/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-04
Aktenzeichen: 92 C 80/04
ECLI: ECLI:DE:AGW:2004:0504.92C80.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 750,00 EUR (i.W.: siebenhundertfünfzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz aus 390,00 EUR seit dem 04.12.2003 sowie aus 360,00 EUR seit dem 05.01.2004 zu zahlen, jedoch nur Zug um Zug gegen Si-cherheitsleistung hinsichtlich des Kautionsrückzahlungsan-spruchs in gleicher Höhe.
Die Kaution ist gemäß § 551 Abs. 3 BGB bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übli-chen Zinssatzes - getrennt von dem Nachlass des verstorbenen y - anzulegen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgeho-ben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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