34 C 11/03•Amtsgericht Wuppertal, 2004-07-22, 34 C 11/03
Amtsgericht Wuppertal, 2004-07-22, 34 C 11/03
34 C 11/03Gericht erster Instanz22.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 34 C 11/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-22
Aktenzeichen: 34 C 11/03
ECLI: ECLI:DE:AGW:2004:0722.34C11.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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