443 M 17/07•Amtsgericht Wuppertal, 2007-04-02, 443 M 17/07
Amtsgericht Wuppertal, 2007-04-02, 443 M 17/07
443 M 17/07Gericht erster Instanz02.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 443 M 17/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-02
Aktenzeichen: 443 M 17/07
ECLI: ECLI:DE:AGW:2007:0402.443M17.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 443 des Amtsgerichts
Tenor
Der Obergerichtsvollzieher A wird angewiesen den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 16.03.2007 nicht mit dem Argument abzulehnen, dass er als Gerichtsvollzieher nicht zuständig sei.
Eine Kostenentscheidung ergeht nicht.
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