Amtsgericht Wuppertal, 2007-05-02, 443 M 21/07

443 M 21/07Gericht erster Instanz02.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 443 M 21/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-02

Aktenzeichen: 443 M 21/07

ECLI: ECLI:DE:AGW:2007:0502.443M21.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 443 des Amtsgerichts

Tenor

Der Gerichtsvollzieher X wird angewiesen, die beiden Auftragsschreiben der Gläubigerin vom jeweils 12.1.2007 (DR II 98/07 und 102/07) als einheitlichen Auftrag abzurechnen.

Im Übrigen wird die Kostenerinnerung zurück gewiesen.

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